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Zur Schutzgelderpressung der Staatssender

Der ganz andere Papierkorb

Auch gegen mich und die Kinderwerkstatt läuft seit 2013 die Erpressungskampagne jenes Teils der Staatsmacht die sich irreführend öffentlich rechtliches Fernsehen nennt. Seitdem waren die zum Schutz des Rechtes der Bürger vor dem Mißbrauch staatlicher Gewalt bestellten Richter in allen Teilen der Republik durch zahllose Klagen gegen das Beck/Kirchhof-Gesetz aufgefordert uns zu zeigen, auf welche Weise pflichtgemäßes Rechtsverständnis gegen die Begehrlichkeiten unersättlicher Machthaber sich zu behaupten im Stande ist.

Nun wäre allerdings die Vorstellung der vergangenen dreieinhalb Jahre, mit Ausnahme vereinzelter Urteile in Erster Instanz ein ödes Trauerspiel mit endlosen Wiederholungen, wenn sich nicht in der Begründung des Münchener Urteils vom 11.6.2015,  wie auch in dem des Leipziger obersten Verwaltungsgerichts vom 18.März 2016,  zu den hintergündigen Absichten des neu gefassten Staatsvertrags eine ganze Reihe aufschlußreicher Stichworte und Formulierungen auffinden ließen.

Kurz gesagt ist ja die mit dem Begriff „Rundfunkgebuhr“ so harmlos betitelte Maßnahme eine Gefälligkeit unserer Berufspolitiker gegenüber dem Machtzentrum Fernsehen, um dem Bürger und der Gesellschaft als Ganzes die zunehmende Skepsis gegenüber diesem suggestiven Massenmedium durch das Diktat kollektiver Unterwerfung wieder auszutreiben. Entweder du zahlst, oder wirst mit allen Machtmitteln des Staates bis zur Existenzvernichtung abgestraft. Mit Zwangsbeiträgen soll der Propagandabehörde ZDF und Co dauerhaft unangreifbare Geltung verschafft werden. Die bisher selbstverständliche Wahl, den Empfang der Staatssender abzumelden, soll von nun an als entbehrlicher Luxus für die Informationsfreiheit gelten. 

Das Duo Beck/ Kirchhof, ein Ministerpräsident und ein Polit-Jurist sind die tatsächlichen Gesetzgeber, die Landtage winkens nur durch und die massgebenden Verwaltungsrichter denken sich dann aus wie rechtlich einwandfrei und wohlmeinend das Ganze angeblich gemeint ist. Die Urteilsbegründungen zeigen deutlich in welch passiv untertänigen Rolle gegenüber staatlicher Gewalt sie den Bürger gern sehen wollen. Vor der Glotze sitzen und sich propagandistisch berieseln zu lassen, das wird hochtrabend „Teilhabe am demokratischen Entscheidungsprozess“genannt. Und weil diese Art Passivität für den derzeitigen Staat lebensnotwendig ist ( stimmt auffällig ), so muß laut richterlicher Logik auch jedermann zur Mitfinanzierung herangezogen werden. Eine nette Mischung von dem Bürger unterstellter Dummheit und dreister Arroganz aus amtlichen Lautsprechern.

Wenn sich die Beitragspflicht nicht mehr vom Hören und Sehen herleitet, sondern ganz allgemein von einem Dach über Wohnraum und Werkstatt, so ist diese totalitäre Zwangserfassung unseren Doktoren des Rechts nur eine unbedeutende etwas stärkere Typisierung des Kriteriums fürs Mitfinanzieren. Interessant auch: eine unseren Freiheitsrechten angemessene Lösung sei technisch unmöglich, belehren studierte Juristen ein Volk von Erfindern. Und überhaupt scheinen sie in ihren Urteilsbegründungen vom Gebiet der Rechtserkenntnis in das der Volkspädagogik abzuirren, die doch sonst nur Parteien und Politikern als beliebtes Arbeitsfeld gilt. Auch dem Fernsehen als verlängerter Arm des Schulbetriebs wird nun amtlich ein Erziehungsauftrag für die Erwachsenenwelt zugeordnet.

Auf jeden Fall ist es ein Verdienst der vielen widerständigen Kläger, welche uns diesen Einblick in die Denkungsart des heutigen Staatsapparats verschafft haben und dessen milde gesagt mangelnde Verfassungstreue damit ans Licht der Öffentlichkeit gebracht haben. In die beflissene Zustimmung der Urteilsbegründungen zu den angeblich rechtlich unbedenklichen vernünftigen gesetzlichen Vorschriften muß man sich an den Stellen, wo „Gesetzgeber“ steht allerdings immer Beck/Kirchhof denken, denn die Landesparlamente als von der Verfassung bestimmte Gesetzgeber waren von der Mitarbeit am Ermächtigungsgestz für die neue Fernsehbehörde nicht beteiligt, durften dieser Gefälligkeit nur noch per Abstimmung ihren Segen geben. Was ist schon ein Berufspolitiker ohne Schminkköfferchen und Fernsehauftritt.

Um Initiativen beim obersten Verfassungsgericht wie die http:// rundfunksbeitragsklage.de der Grundrechtepartei sollten sich möglichtst viele Gegner staatlicher Gehirnwäsche versammeln. Hier findet sich auch eine kompetente Beurteilung der Rechtslage im größeren Zusammenhang. Die fundierteste juristische und sachliche Argumentation ist im Berufungsantrag von Olaf Kretschmann an das OVG Brandenburg vorgelegt, zu finden bei: rundfunkbeitrag.blogspot.com  .Auch der Entwurf zur Einführung bundesweiten Volksbegehrens von Omnibus für direkte Demokratie hat in diesem Zusammenhang schon gute Arbeit geleistet. Die beste Vorgehensweise findet man jetzt bei: verfassung-vom-volk.org .

Leider wissen diejenigen Zeitgenossen, die von der staatlich organisierten Rundfunk- oder besser gesagt Fernsehfreiheit angeblich „Vorteil nehmen“ über Alles was hier gesagt ist rein garnichts. Offensichtlich das Ergebnis einer speziellen Art von öffentlicher Meinungsbildung und substanzloser Kulturarbeit wie sie die Staatssendern seit Jahrzehnten pflegen, und deren tatsächlicher oder nur unterstellter Empfang wohl zutreffender als ein Nachteil gelten muß.Zur Finanzierung eines Nachteils oder Schadens für sich und Andere gezwungen zu werden ist schon eine verschärfte Stufe der Tyrannei.

Die Gewohnheit des Fernsehens verursacht nachweislich bei Kindern bedeutende Entwicklungsstörungen, ist für Erwachsene sozialschädlich und zerstört auf Dauer gesehen das ausgewogene Miteinander jeder Gesellschaft. In aller Ausführlichkeit von Neil Postman in „Das Verschwinden der Kindheit“ nachgezeichnet. Anstatt nun die so nicht voraus gesehenen Folgen einer technischen Entwicklung zu problematisieren und Lösungen nicht entgegen zu stehen, haben Politik und Fernsehmacht sich im Gegenteil zu einem Gewaltstreich entschlossen. Und dieser sei, so die Leipziger Richter, von der Verfassung sogar zwingend geboten. Die Fernsehmacht sei Träger und Garant der Fernsehfreiheit und müsse ohne Rücksicht auf Zustimmung oder Ablehnung durch ein urteilsfähiges Gemeinwesen seine Pläne und Absichten ausführen können. Wie diese Form absoluter Herrschaft mit Demokratie und garantierten Grundrechten für die Bürger zusammengehen soll, bleibt das Geheimnis der unterzeichnenden Richter die hier im Namen des Volkes die Privilegien einer Kaste von Meinungsmachern festschreiben, ihnen dauerhaft die Rechtsstellung einer Staatsmacht verschaffen wollen.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ja auch nicht das erste Ermächtigungsgesetz. Schule,Jugendamt und Jobcenter sind auch schon gut versorgt, um mit hoheitlicher Gewalt menschliche Regungen zu knechten. Merken tuns nur die unmittelbar betroffenen. Kinder sind dem Staat zur Erziehung in seinem Sinn auszuliefern. Die als Nothilfe zugezogenen Richter sehen offensichtlich ihre Aufgabe darin, der Politik zuzuarbeiten. Schlechte Karten sollte man meinen. Aus meiner Sicht hilft nur intelligente Praxis. Etwa der öffentlich installierte ganz andere Papierkorb in dem so allerhand angemaßte Schriftstücke automatisierter Tyrannei eine angemessene Würdigung finden. Eine solche Einrichtung können wir mit gutem Gewissen an die nächsten Generationen weitergeben. Nicht aber weitere gesetzliche Absicherungen für machtgeile Zeitgenossen die ihre Berufung darin sehen, uns nach Gutdünken abstrafen zu können.

Kleine Kostprobe, als Beigabe zum Wetter die Kurznachricht am frühen Morgen 13.6.2015 im Hess Staatsfunk: „Politik will jetzt gegen Wahlmüdigkeit vorgehen!“. Da hat man sie, die öffentlich rechtlichen Verblödungsspezialisten. Gefallen sich als Belehrer und Volkserzieher, die mit schockierender Selbstverständlichkeit Jedermann unwürdig beleidigenden Übergriffen aussetzen und bedrohliche Strafmaßnahmen in den Raum setzen.

Also bis demnächst im ARD-ZDF Conzentration Camp. Maischberger und Jauch leiten die Umerziehung. Ist doch nett von den Leuten,oder?

An die Erpresserabteilung des Staatsrundfunks

ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO                                                     28. August 2014

Zwangsbeitragsstelle

50656 Köln

Beitragsnummer 274 432 625

Ihre Gewaltandrohung vom 1. Juni 2014

Werte anonyme Damen und Herren der Erpresserabteilung des Staatsrundfunks!

Im bezeichneten Schreiben vom 01.06.2014 drohen Sie mir die Zwangsvollstreckung einer Summe von 277,70 EURO an. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch begehen Sie mit dem Eintreiben von Forderungen aus Verträgen mit Ihren Länderpartnern mir, einem nicht am Vertrag beteiligtem Dritten gegenüber eine strafbare Handlung, die neben anderen persönlichen Reaktionen auch strafrechtliche Verfolgung erforderlich macht.

Die von Ihnen geplante Gewaltmaßnahme ist ein krasser Willkürakt gegen die Integrität meiner Person. Denn spätestens mit dem 18. Lebensjahr ist mir Ihre Mainstream-Berieselung und Staatspropaganda ein Greul. Niemals habe ich ein eigenes Rundfunk- oder Fernsehgerät in meiner Privatsphäre akzeptiert, musste aber als Passivhörer die Weiterentwicklung und Perfektionierung Ihrer grässlichen Meinungsmache gelegentlich erdulden. Allein für die dadurch geminderte Lebensqualität würden mir von Rechts wegen auf mein Lebensalter berechnet mindestens 500.000 EURO Schadensersatz zustehen.

Und nun wollen Sie mich zwingen, Ihre schändliche, von manipulativer Berechnung durchzogene Irreführung des arglosen Publikums auch noch mitzufinanzieren!

Bekanntlich war ja der Lagerkommandant von Auschwitz Rudolf Höß heftig darüber erzürnt, dass sein Mentor und Auftraggeber in Sachen Judenmord Heinrich Himmler sich mit Hilfe einer Giftkapsel der Verantwortung für die von ihm angeordneten Taten entzogen hat.

Im Falle Ihrer sogenannten „Servicegesellschaft“ ist die Drecksarbeit für das menschliche Empfinden sicher weniger belastend und für die Beschwichtigung des Volkszorns haben Sie ja ihre studierten Medienspezialisten. Der Erfolg ist Ihnen trotzdem nicht ganz so sicher wie sie glauben, und aus so einem harmlosen Knopfdruck, mit dem Sie täglich die Drohung mit Gewaltanwendung auf den Weg schicken, kann so allerhand entstehen, das vielleicht ganz unverhofft auf Sie zurückschlägt.

Mir erschiene es vernünftig, wenn Sie unter sich ausmachten, welchen Teil der Verantwortung welche Person für welchen Teil dieser illegalen erpresserischen Tat im großen Stil übernimmt. Insbesondere wer darüber entschieden hat, gegen Judaslohn Städten und Gemeinden Einwohnerlisten abzufordern und noch vor der gerichtlichen Feststellung der Rechtmäßigkeit angemaßter hoheitlicher Maßnahmen den Zwangsbeitrag zu kassieren und dann beim möglichen Misserfolg Ihres Anschlags auf bürgerliche und verfassungsmäßige Rechte selbstverständlich einzubehalten.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir diese verantwortlichen Personen mit Namen und Wohnortadresse zu nennen, damit gegen diese gegebenenfalls Strafantrag gestellt oder andere zweckdienliche Abwehrmaßnahmen ergriffen werden können.

Aus meiner Sicht wäre es ausgesprochen wünschenswert, wenn Sie sich in dieser Sache ausnahmsweise auch einmal aus anderen Quellen als Ihren Staatspropagandasendern informieren würden. In diesem Falle hätte Ihnen nicht entgehen können, dass abgesehen von der staatsrechtlichen Fragwürdigkeit aller hoheitlichen Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland der von Ihnen bemühte Staatsvertrag von der Rechtswissenschaft zur Zeit ohne Gegenstimmen als nicht verfassungskonform beurteilt wird. Und das in eben den Punkten, die in den bisherigen Klageeinreichungen gegen die Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens vorgebracht worden sind.

Sie und Ihren Länder-Vertragspartnern fehlt nach Ansicht der Juristen die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, um den Bürgern eine so offensichtliche Zwecksteuer auf zu diktieren.  Und darüber hinaus wird auch noch auf unverschämteste Weise von Ihren Intendanten in der Öffentlichkeit dokumentiert, dass für Staatsrundfunk und Fernsehen die allgemeine Handlungsfreiheit, sich Informationen aus selbst gewählten Quellen zu beschaffen, für einen Dreck geachtet wird. Originalton Intendant: Wir kriegen Euch noch!

Das Fazit aus den noch, oder besser gesagt wieder frei verfügbaren Informationen ist, dass Ihre Organisation mit gnadenlos abgepressten Milliardenbeträgen und gut getarnten totalitären Lenkungsvisionen immer deutlicher den Ambitionen des von der Mehrheit der heutigen Deutschen verwünschten alten Hitler-Staates nacheifert.

Mit Ihnen einen Vertrag zu haben wäre für mich persönlich eine schmerzliche Schande. Die Unterstellung, an Ihren Machwerken interessiert zu sein, ist eine unverschämte Beleidigung.

Um mich an weiteren Klageverfahren aktiv beteiligen zu können erkläre ich hiermit der Form nach meinen Widerspruch gegen Ihre Zahlungsaufforderung vom 01.06.2014.

Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Sehr geehrte Gerichtsvollzieherin

Am Amtsgericht Döbeln                                                         4.Juni 2015                                  

Zu ihrem Anschreiben vom 19.05.2015 erhalten sie hier meine Stellungnahme zur rechtlichen Situation und zur Sache des so genannten „Rundfunkbeitrags“.

Aus meiner Sicht beteiligen Sie sich an verfassungsfeindlichen Maßnahmen zur Außerkraftsetzung der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unveränderbar garantierten Grundrechte und leisten der schrittweisen Einrichtung einer totalitären Staatsmacht Vorschub.

In meinem Fall, indem Sie die den Staatssendern ARD, ZDF und DEUTSCHLANDRADIO angeblich geschuldete Beitragszahlung in der Form einer Schutzgelderpressung eigenverantwortlich durchzusetzen versuchen. Als ob Sie sagen wollten: Ob du Radio hörst oder fern siehst ist mir egal, halts Maul und zahle, dann lass ich dich in Ruhe.

Ihre persönliche Einstellung zum Ermächtigungsgesetz für ARD und ZDF ist mir nicht bekannt. Ein gutes Zeichen für Demokraktie und Recht wäre es, wenn Gerichtsvollzieher es aus Gewissensgründen ablehnen würden, sich für die in Gang gesetzten Strafmaßnahmen missbrauchen zu lassen. Tun wir doch nicht gerade etwas Schimpfliches, indem wir die Grundrechte unserer Verfassung verteidigen und der medialen Irreführung der Staatssender entgegen treten.

Für die rechtliche Seite ihrer Verfahrensweise sehe ich einige Probleme. Nach § 2 der neu erstellten Gerichtsvollzieherordnung sind Sie seit dem 01.08.2012 Freiberufler. Der Staat hat Ihren Berufsstand zwar mit hoheitsrechtlichen Maßnahmen beliehen, sich aber gleichzeitig der Haftung für den Schaden, den Sie mir möglicherweise zufügen, entzogen. Privatrechtlich sind Sie mir als Person also voll haftbar. Immerhin sind Sie die erste Person in dieser Angelegenheit, die mit Namen und Unterschrift für den Erpressungsversuch verantwortlich zeichnet. Von ARD-ZDF habe ich auf mein diesbezügliches Ersuchen und meine Schadensersatzforderung nur die Antwort erhalten, dass sie mir nicht mehr antworten. Die „Gläubiger“ haben trotz mehrmaliger Aufforderung niemals unterschrieben und auch auf schriftliches Verlangen hin keinen Verantwortlichen benannt. Ihr Name ist also der erste, an den ich mich halten kann. Bisher war nur ein maschinelles System für die Erpressung und Nötigung verantwortlich.

In Ihrem Schreiben vom 19.5.2015 ist offensichtlich im Handumdrehen aus der so genannten Beitrasservicenummer ein Aktenzeichen geworden. Seltsamer weise nennen Sie mir auch nicht das zuständige Gericht, bei dem ihrer Ansicht nach eine Vollstreckungsabwehrklage vorzubringen wäre. Das Nichterscheinen bei wem hätte denn laut Ihrer Drohung eine Verhaftung zur Folge, und wer wäre für den widerrechtlichen Freiheitsentzug verantwortlich? Würde die Verhaftung ohne Mitwirkung eines Richters erfolgen? Nach wohin würde denn dann die Überstellung mittels Gefangenentransport gehen? In die Verwahranstalten von ARD-ZDF-DEUTSCHLANDFUNK? Bei wem wäre dann der Antrag auf Haftentlassung zu stellen? Welcher der Intendanten wäre dann zuständig? Oder wird man mit der Einstellung: „Keinen Cent für Desinformation und politische Irreführung aus Gewissengründen“ nach Unbekannt deportiert und vernichtet.

Mir scheint, dass Sie sich leichtfertig auf einen Deal mit den angeblichen Gläubigern einlassen. Es wäre besser, deren Absichten mit Mißtrauen zu begegnen. Es ist auch nicht ganz uninteressant zur Frage der rechtliche Absicherung Ihres Tuns, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.1959 zu kennen. Zitat: „Würde die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in grossem Umfang auf Nichtbeamte übertragen, so wäre dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“

Mit anderen Worten, die Zwangsvollstreckung unter Anwendung oder Androhung von unmittelbarem Zwang ist auf selbständige Freiberufler gemäß Art. 33 Abs.4 GG in Verbindung mit Art. 1GG und Art. 20 Abs.2 und 3 GG im Wege der Ersatzvornahme nicht übertragbar und deshalb verfassungswidrig.

Nun zur Sache selbst. Ich geselle mich gern zu den bisher ca. sechzigtausend Personen, die niemals irgendwem etwas schuldig geblieben sind und nach dem Muster von Hitlers Diskriminierungsprogrammen in der ersten Stufe zu verachtenswerten Menschen gestempelt werden, weil sie angeblich ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gemeinwesen nicht nachkommen. Ich dagegen halte es ganz im Gegenteil für ein Mindestgebot für Jedermann, der Erpressungskampagne der Staatssender die finanzielle Unterstützung zu verweigern, und solange ARD-ZDF-Deutschlandfunk die zwangsweise Eintreibung bei angeblichen Schuldnern nicht beendet, die Anweisung der Rundfunk- und Fernsehgebühren generalstreiksmäßig zu verweigern.

Wie in der Urteilsbegründung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich Zumutbarkeit und damit Rechtlichkeit der Zahlungsverpflichtung für ausnahmslos alle Wohnungen und Werkstätten in Deutschland nachzulesen ist, stehen dort nicht die traditionellen Schimpfausdrücke „Reichsfeind“, „Untermenschen“ und „Schmarotzer“. Die Herrschaften sind etwas vornehmer und gebildeter, sie haben eine neue herabsetzende Etikette erfunden. Menschen wie du und ich sind für sie nicht ganz gesellschaftsfähige und sich selbst outende „Medienverweigerer“. Gezielt denunziatorisch herabgesetzt wird von den beamteten Richtern eine wachsende Zahl gut orientierter Bürger, die das Gemeinwohl noch nicht in den Wind geschrieben haben und sich nahezu ausschließlich aus freien Medien informieren.

Es ist aber nicht ganz uninteressant, was diese verachteten Nichtse, die um einen Härtefall betteln sollen, in Wirklichkeit für unser Land und seine Zukunft leisten. Bitte schön, ein Fall von tausenden, www.werkzeugsprache.de.

Was die vorgenannte Gesellschaft gut bezahlter Vertragswerkverfasser, Rundfunkstaatsvertragsunterschreiber, parlamentarischer Zustimmer und gerichtlicher Absegner zu solchen Machtspielen veranlasst, das ist etwas ganz anderes, als was offiziell propagiert wird.  Dass nämlich ein steigender Widerwille gegen die groß aufgemachte und reichlich mit Geld gefütterte common sense Propaganda der Staatssender ihnen früher oder später das Bestimmen enziehen und die goldene Nase streitig machen könnte. Warum auch sollten wir aus bloßer Gewohnheit leichtfertig unsere Selbstachtung an TV-Moderatoren und Fernseh-Schnulli-Sendungen verkaufen, der Profi-Show studierter Meinungsmacher in unserer Wohnung und Werkstätte freiwillig das Wort geben, und dabei unmerklich die sachliche Orientierung an unserer Arbeit und dem was wirklich ist, gegen die smarte Berieselung durch Quatschprofis eintauschen.

Höchst bedauerlich natürlich für diese Damen und Herren, dass wir uns ihre erfolgreichen Karrieren nicht zum Vorbild nehmen, ihren politischen Erziehungsbemühungen widerstreben, und der von ihnen organisierten Verächtlichmachung und Drangsalierung von Mitmenschen weder finanzielle noch andersartige Unterstützung gewähren, zu der sie uns aber nun mit allen Mitteln zwingen wollen. Die Mehrheit der arglosen Mediennutzer in allerhand schändliche und betrügerische Projekte unfreiwillig einzubinden, ist natürlich ihr Joker auf dem Weg zu letztlich ungehinderter Machtausübung. Auch dies eine traurige Wiederholung von NS-Tricks. 

Hauptanliegen der konstruierten, von den Betroffenen weder gewollten noch für sie mit einer echten Gegenleistung verbundenen Zahlungsverpflichtung per Staatsvertrag ist nicht die von SPD Ministerpräsident Kurt Beck propagierte zukunftsfähige Finanzierung der Propagandasender. Nicht die von ihm angeführte Verminderung der Kontrollbedürftigkeit von Beitragszahlungen und  die angebliche Schonung der Privatsphäre. Und auch nicht die vom Bayrischen Verfassungsgerichtshof über das Grundrecht der Informationsfreiheit gestellte Verwaltungsvereinfachung beim Gebühreneinzug. Dazu brauchte es kein Ermächtigungsgesetz fürs Fernsehen, mit einem Katalog von Strafen und Zwangsmaßnahmen. Jeder pfiffige Sachkenner hätte da bessere Vorschläge. Auch für die viel genannte Abzocke zu Gunsten der Staatskasse braucht es keine Sondergesetzgebung. Da gibt es genug konventionelle Wege.

Was hier die Machtanbeterparteien CDU/CSU und SPD mit seriösem Getue veranstalten, ist nichts anderes, als die unmittelbare Ausübung staatlicher Gewalt an eine weitere Verwaltungsmaschine zu delegieren, um auf diesem Weg totalitäre politische Maßnahmen der richterlichen Kontrolle und Rechtspflege zu entziehen. Dem Bürger ganz nach Belieben die Wahrnehmung seiner Rechte unmöglich zu machen, ihn durch Stellvertreterorganisationen einzuschüchtern und abzustrafen. Es geht um den ungehemmten Zugriff einer computerisierten Propagandamaschine auf Jedermann und bis in den letzen Winkel unseres Landes; Zugriff auf unser aller Freiheit, um Räuberei an Arbeit und Lebensleistung einer Mehrheit, die ihnen solche Machenschaften der beschönigenden Worte wegen nicht zutraut.

In der Summe sind diese Absichten und Handlungen der Konstrukteure, Unterzeichner und Durchsetzer des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags Verräter an dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Müssen angeklagt und im Falle von Abreden und nachgewiesener Schuld verurteilt werden von einer Gerichtsinstanz, die wir bisher versäumt haben einzurichten. So steht es um die Damen und Herren, die uns regelmäßig mit ihrem Bildnis dazu auffordern, hinter ihren Namen ein harmloses kleines Kreuzchen zu machen.

Möglicherweise sind Sie nicht der richtige Adressat für solche Überlegungen und Einschätzungen. Aber immerhin ist in Ihrem Schreiben von mangelnder Befugnis die Rede, und es gab eine Menge Leute, die seiner Zeit, als alles vorbei war, sich mit mangelnder Befugnis herausreden wollten.

Meine Entscheidung ist getroffen. Die Ihre betrachte ich trotz des Formbriefes als noch offen. Das jedenfalls sollten wir nicht unseren Kindern hinterlassen. Einer weiteren Zuchtrute mit dem Namen HÖR- UND FERNSEHANSTALT lebenslang unterworfen zu sein.

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